Das Thema Erben und Schenken sollte uns nicht erst im Erbfall beschäftigen. Vielmehr muss zu Lebzeiten überlegt werden, wie schenkungs- und erbschaftsteuerlich Vermögen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge am steuergünstigsten übertragen werden kann. Vor einer solchen Maßnahme muss zunächst die persönliche Lebenssituation des Erblassers oder Schenkers analysiert werden. Anschließend unterstützen wir Sie dabei, Ihren Schenkungsvertrag oder Ihr Testament steuerlich und wirtschaftlich vorteilhaft aufzusetzen. Hierbei spielen neben dem Erbschaftsteuerrecht insbesondere Themen wie wirtschaftliche Absicherung des Schenkers, Nießbrauchsregelungen, Absicherung des Ehegatten/Lebenspartners, Vermächtnisregelungen eine wichtige Rolle. Als Mitglied im Institut für Erbrecht e. V., einem Zusammenschluss von nationalen und internationalen Erbrechtspezialisten, haben wir Zugang zu Erbrechtspezialisten im In- und Ausland. Denn immer mehr Erbrechtsfälle oder Nachfolgeregelungen sind grenzüberschreitend, deren Lösung jedoch nur noch durch eine enge Zusammenarbeit von international tätigen Spezialisten möglich. Auch eine Stiftung kann als Empfänger Ihres Vermögens in Betracht kommen, beispielsweise, wenn Sie keine nahen Angehörigen haben, wenn Ihnen ein gemeinnütziger Zweck am Herzen liegt oder auch in Form einer Familienstiftung. Zuletzt kümmern wir uns selbstverständlich auch um Ihre Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärung.
Themen im Bereich Testamentsvollstreckung
"Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?" Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung und Einsetzung eines geeigneten Testamentsvollstreckers kann den gefürchteten Streitigkeiten unter den Erben wirksam entgegengetreten werden. Nach dem der Erbfall eingetreten ist, ist es die Aufgabe des Testamentsvollstreckers den Nachlass in Besitz zu nehmen, zu verwalten und letztlich den Vorgaben des Erblassers entsprechend zu verteilen. Durch die Ausbildung als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" durch das Institut für Erbrecht e.V. ist die Kanzlei in der Lage, bei den testamentarischen Vorbereitungen qualifiziert mitzuwirken und im Ernstfall das Amt des Testamentsvollstreckers zu übernehmen, falls sich in der Familie keine geeigneten Personen finden lassen.
Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.