Bürkle & Partner - Ihr Berater für Erben­/­Schenken und Testaments­voll­streckung in Esslingen


Erben/­Schenken und Testaments­vollstreckung

  • Steuerliche Gestaltungs­beratung im Rahmen der vorweg­genom­menen Erbfolge sowie beim Auf­setzen von Schenkungs­verträgen und Testa­menten
  • Berücksichtigung familien­rechtlicher Aspekte
  • Mitglied im Institut für Erbrecht
  • Beratung bei Erbfällen mit grenz­über­schreitenden Sach­verhalten
  • Stiftungs­lösungen
  • Anfertigung von Erb­schaftsteuer- und Schenkungs­steuer­erklär­ungen
  • Testamentsvollstreckung

Themen im Bereich Erben/Schenken

Das Thema Erben und Schenken sollte uns nicht erst im Erbfall beschäftigen. Vielmehr muss zu Lebzeiten überlegt werden, wie schenkungs- und erbschaft­steuerlich Vermögen im Zuge der vorweg­genommenen Erbfolge am steuer­günstigsten übertragen werden kann. Vor einer solchen Maßnahme muss zunächst die persönliche Lebens­situation des Erblassers oder Schenkers analysiert werden. Anschließend unterstützen wir Sie dabei, Ihren Schenkungs­vertrag oder Ihr Testament steuerlich und wirtschaftlich vorteilhaft aufzusetzen. Hierbei spielen neben dem Erbschaft­steuerrecht insbesondere Themen wie wirtschaftliche Absicherung des Schenkers, Nieß­brauchs­regelungen, Absicherung des Ehegatten/­Lebenspartners, Vermächtnis­regelungen eine wichtige Rolle. Als Mitglied im Institut für Erbrecht e. V., einem Zusammen­schluss von nationalen und inter­nationalen Erbrecht­spezialisten, haben wir Zugang zu Erbrecht­spezialisten im In- und Ausland. Denn immer mehr Erbrechts­fälle oder Nachfolge­regelungen sind grenzüber­schreitend, deren Lösung jedoch nur noch durch eine enge Zusammenarbeit von international tätigen Spezialisten möglich. Auch eine Stiftung kann als Empfänger Ihres Vermögens in Betracht kommen, beispielsweise, wenn Sie keine nahen Angehörigen haben, wenn Ihnen ein gemeinnütziger Zweck am Herzen liegt oder auch in Form einer Familien­stiftung. Zuletzt kümmern wir uns selbst­verständlich auch um Ihre Erbschaft­steuer- und Schenkungs­steuer­erklärung.

Themen im Bereich Testaments­vollstreckung

"Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?" Durch die Anordnung der Testaments­voll­streckung und Einsetzung eines geeigneten Testaments­voll­streckers kann den gefürchteten Streitig­keiten unter den Erben wirksam entgegen­getreten werden. Nach dem der Erbfall eingetreten ist, ist es die Aufgabe des Testaments­vollstreckers den Nachlass in Besitz zu nehmen, zu verwalten und letztlich den Vorgaben des Erblassers entsprechend zu verteilen. Durch die Ausbildung als "zertifizierter Testaments­vollstrecker" durch das Institut für Erbrecht e.V. ist die Kanzlei in der Lage, bei den testamen­tarischen Vorbereitungen qualifiziert mitzuwirken und im Ernstfall das Amt des Testaments­voll­streckers zu übernehmen, falls sich in der Familie keine geeigneten Personen finden lassen.

Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.

Bürkle & Partner Steuerberater mbB
Ottilienhof 1, 73728 Esslingen
Tel.: +49 (711) 39 69 25 - 0
Fax: +49 (711) 39 69 25 - 9
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Ihr Steuerberater in Esslingen
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)
Zertifizierte Testamentsvollstrecker (Institut für Erbrecht e.V.)


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