Aus der Finanzbuchhaltung entwickeln wir Ihren Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und ggf. einem Anhang, erstellen die E-Bilanz bzw. Steuerbilanz und erfüllen Ihre Offenlegungspflichten. Der Jahresabschluss ist Grundlage für die betrieblichen Steuererklärungen, die wir ebenfalls für Sie erstellen.
Sie sind Freiberufler oder betreiben ein Kleingewerbe? Hier wird statt eines Jahresabschlusses regelmäßig eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellt, ein steuerliches Rechenwerk, das sich an den Zahlungen des Unternehmens orientiert.
Beide Rechenwerke nutzt man regelmäßig für jährliche Wirtschaftlichkeitsanalyse, die wir für Sie vornehmen, in einem Bericht zusammenfassen und ausführlich mit Ihnen besprechen. Meist ergeben sich daraus Ideen und Hinweise, wie die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens verbessert werden kann.
Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.