Umstrukturierungsmaßnahmen sind häufig erforderlich, um sich an veränderte Marktgegebenheiten anzupassen oder dem Kauf oder Verkauf eines Betriebs oder Betriebsteils Rechnung zu tragen. In solchen Fällen unterstützen wir in allen damit zusammenhängenden organisatorischen, steuer- und bilanzrechtlichen Fragen der Planung und Umsetzung. Dabei haben die Praktikabilität der neuen Struktur sowie die Vermeidung steuerlicher Risiken oberste Priorität. Gründe für eine Umwandlung können beispielsweise die Aufnahme eines neuen Gesellschafters, die Anpassung der Rechtsform oder auch ein Unternehmenskauf sein. Wechseln Unternehmen den Besitzer, müssen die Optionen Share Deal, Asset Deal oder auch Joint Venture aus steuerlicher und wirtschaftlicher Sicht abgewogen werden. Auch die Grunderwerbsteuer ist ein wichtiger Faktor. Der Unternehmenswert spielt bei Unternehmenskäufen, aber auch bei Umstrukturierungen bzw. Umwandlungen, eine zentrale Rolle, und wir erstellen Ihnen gerne ein Gutachten oder übernehmen die Tax Due Diligence.
Wir beraten Sie gerne in unserer Kanzlei in Esslingen oder kommen auch gerne zu Ihnen.